AGB's
CHALLENGE Management Outdoor Training e.K
Inhaber: Volker Wallrodt, Ludwig-Schwamb-Straße 13, 55126 Mainz
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings und Beratung
(Stand 05.03.2026)
I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Dienstleistungen der Firma CHALLENGE Management Outdoor Training e.K. (nachfolgend CHALLENGE MOT genannt) Anwendung.
Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen CHALLENGE MOT und dem Auftraggeber/selbstzahlenden Teilnehmer (Kunden), soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass darauf erneut ausdrücklich hingewiesen werden muss.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie durch ihn vorgenommene Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von CHALLENGE MOT schriftlich anerkannt sind.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
II. Inhalt des Auftrages
Der Vertrag kommt zustande mit:
CHALLENGE MOT, Inh.: Volker Wallrodt
Ust. ID-Nr.: DE 26/183/6160/7
Challenge MOT verpflichtet sich dazu, die im Angebot beschriebenen Leistungen zu erbringen.
CHALLENGE MOT kann sich zur Erfüllung seiner Haupt- und Nebenpflichten sachverständiger Dritter bedienen.
Einen bestimmten Erfolg schuldet CHALLENGE MOT nicht.
Ludwig-Schwamb-Str.13
55126 Mainz
Deutschland
Mobil: +49 (0) 171 7507537
E-Mail: info@challenge-mot.com
Web: http://www.challenge-mot.com
III. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
Sämtliche von CHALLENGE MOT angefertigten Entwürfe, Konzepte, Übungen, Ideen, Werke und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG), und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von CHALLENGE MOT dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von CHALLENGE MOT über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden.
Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Gesamtvergütung auf den Auftraggeber über.
Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von CHALLENGE MOT geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages an den Auftraggeber über.
CHALLENGE MOT fertigt zu den Veranstaltungen in der Regel eine Foto- oder Videodokumentation an. Die Rechte an Fotos und Videos liegen ausschließlich bei CHALLENGE MOT. Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, darf CHALLENGE MOT die Fotos und Videos zu Werbezwecken im Internet und in Printmedien einsetzen.
IV. Konkurrenzausschluss, Geheimhaltung
CHALLENGE MOT verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren, und kann auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche gewähren.
CHALLENGE MOT verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertraulichen Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.
V. Vergütung
Vergütung ist das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Entgelt. Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart oder ausgewiesen ist, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht von CHALLENGE MOT bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Veranstaltungen mit einem vereinbarten Entgelt pro Person gilt Folgendes:
A. Spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung meldet der Auftraggeber die finale Teilnehmerzahl an CHALLENGE MOT und übersendet die von CHALLENGE MOT zur Verfügung gestellten und von den Teilnehmern oder dem Auftraggeber ausgefüllten Teilnehmerbögen. Die Anzahl der gemeldeten Teilnehmer ist Grundlage für die Rechnungsstellung.
Für gemeldete Personen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen, gelten die nachstehenden Stornobedingungen. Über die gemeldete Anzahl hinausgehende Teilnehmer werden zum Preis pro Person abgerechnet.
B. Bei Rahmenprogrammen unserer Kooperationspartner mit weniger als 10 Teilnehmern werden aus kalkulatorischen Gründen 10 Personen berechnet. Ansonsten gelten die dort ausgewiesenen Preise je Person.
VI. Fremdkosten
Fremd- und Nebenkosten von durch uns beauftragte Subunternehmer, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier u.ä. sind CHALLENGE MOT gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. CHALLENGE MOT ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.
VII. Rücktritt; Stornoregelungen
A. Rücktrittsmöglichkeit für CHALLENGE MOT bei Veranstaltungen
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch CHALLENGE MOT wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von CHALLENGE MOT nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist CHALLENGE MOT unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflicht berechtigt auch kurzfristig von dem Vertrag zurückzutreten.
Bei teilnehmerfinanzierten Veranstaltungen kann CHALLENGE MOT bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestanzahl der Teilnehmer nicht erreicht wurde.
B. Rücktrittsmöglichkeit für den Auftraggeber bei Veranstaltungen
Ein Rücktritt vom Vertrag (Abmeldung) muss schriftlich bei CHALLENGE MOT bis 42 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei CHALLENGE MOT. In diesem Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung eventuell geleisteter Anzahlungen.
Bei Rücktritt vom 41. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt ab dem 14. Tag bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Bei Absage innerhalb einer Woche vor Kursbeginn sind 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten.
Bei Veranstaltungen mit einem vereinbarten Preis pro Person:
Gemeldete Personen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen, werden voll in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kann eine geeignete Ersatzperson stellen. Eine anteilige Rückerstattung der Vergütung ist bei Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer oder Ausschluss des Teilnehmers nicht möglich.
C. Rücktrittsmöglichkeit für selbstzahlende Teilnehmer bei Veranstaltungen
vgl. X. Teilnehmerfinanzierte Seminare und Trainings
VIII. Ausschluss von Teilnehmern
In den angebotenen Trainings sind das Mitführen und der Konsum von Rauschmitteln ebenso untersagt wie das Mitführen und die Benutzung von Waffen.
Bei Zuwiderhandlungen kann der sofortige Ausschluss aus dem Training erfolgen.
Auch Teilnehmer, die in dem von CHALLENGE MOT zur Verfügung gestellten Teilnehmerbogen falsche oder unvollständige Angaben insbesondere zu Vorerkrankungen gemacht haben, können von dem Training ausgeschlossen
werden.
Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild und / oder durch Äußerungen rassistisches, sexistisches, Völker verachtendes oder faschistisches / extremistisches Gedankengut vertreten, können von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche den Kurs in anderer Art und Weise stören oder zu stören versuchen.
Die bei der erforderlichen Durchsetzung der vorgenannten Regeln bei CHALLENGE MOT entstandenen Kosten sind von dem Auftraggeber/von dem verursachenden Teilnehmer zu tragen.
Bei Auftreten einer der o.g. nicht von CHALLENGE MOT zu vertretenen Störungen haben die anderen Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Vergütung.
IX. Haftung
Die Trainings sind z.T. mit Risiken verbunden und erfordern eine gute physische und psychische Konstitution. Die Teilnahme an den einzelnen Trainingsinhalten ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt damit auf eigene Gefahr. Teilnehmer sind verpflichtet den Sicherheitsanweisungen der Trainingsleitung Folge zu leisten.
Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen (Allergien, Medikamentenbedarf usw.) sind CHALLENGE MOT in dem vor Trainingsbeginn zur Verfügung gestellten Teilnehmerbogen mitzuteilen.
Eine Haftung von CHALLENGE MOT für nicht durch CHALLENGE MOT verursachte unvorhersehbare Ereignisse und Verletzungen aus Unfällen anlässlich der Trainingsteilnahme ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer versichert, über eine Kranken-, eine Unfall- und eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen.
CHALLENGE MOT übernimmt keine Haftung für Diebstahl durch andere Teilnehmer oder von dritter Seite; das gilt auch für im Fahrzeug, im Basislager und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände sowie für von anderen Teilnehmern oder von dritter Seite während oder nach dem Training verursachte Personen- und Sachschäden.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Funktionalität der Trainingsinhalte übernommen.
Bei Anzeigen oder Forderungen dritter Personen oder Behörden gegenüber CHALLENGE MOT wegen des Verhaltens von Teilnehmern während des Trainings (z.B. wegen Umwelt- und Naturschutzvergehen) ist CHALLENGE MOT berechtigt, diesen Dritten oder Behörden von CHALLENGE MOT gespeicherte Daten weiterzugeben.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden dem Verursacher sämtliche CHALLENGE MOT entstandene Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe von CHALLENGE MOT. CHALLENGE MOT haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird CHALLENGE MOT von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadenersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber CHALLENGE MOT von der Haftung frei.
X. Teilnehmerfinanzierte Seminare und Trainings
1. Anmeldung
Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen (per Post oder Fax). Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und sind nach schriftlicher Bestätigung durch CHALLENGE MOT verbindlich.
Die mit der Anmeldung und dem Teilnehmerbogen zur Verfügung gestellten Daten der Teilnehmer werden von CHALLENGE MOT unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für interne Zwecke elektronisch verarbeitet und gespeichert.
2. Änderungsvorbehalt
Termin, Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. CHALLENGE MOT ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung des Trainers – gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren auch kurzfristig abzusagen. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Ausfall der Veranstaltung oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
3. Leistungen
Die Preise für die Veranstaltungen gelten für einen Teilnehmer und umfassen je nach Seminar: Training, Arbeits- und Übungsmaterialien und Teilnahmebescheinigung. Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten trägt der Teilnehmer selbst, es sei denn in der Seminarausschreibung ist etwas anderes bestimmt.
4. Zahlungsbedingungen
Die Verpflichtung zur Zahlung des Seminarpreises ohne Abzüge entsteht nach Anmeldebestätigung durch CHALLENGE MOT. Die Preise für die angebotenen Seminare verstehen sich pro Person und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Eine nur zeitweise Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung berechtigt nicht zur Preisminderung.
5. Stornierung, Ummeldungen
Seminarstornierungen sowie Umbuchungen können gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 bis 4 Wochen vor Seminarbeginn vorgenommen werden. Bei Stornierungen von Seminaren weniger als 4 Wochen vor Beginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 80% der Seminargebühr fällig. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Eine anteilige Rückerstattung der Vergütung ist bei Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer oder Ausschluss des Teilnehmers nicht möglich.
XI. Sonstiges
Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von CHALLENGE MOT, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
